Eine
Radverkehrsanlage (in Österreich
Radverkehrsanlage, in der Schweiz auch
Veloweg bzw.
Velostreifen und in Deutschland
Radweg bzw.
Radfahrstreifen) ist vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem
Fahrrad vorgesehen. Sie kann baulich hergestellt oder durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsflächen abgegrenzt sein. Im Regelfall, also im engeren Sinne, bezieht sich das Wort auf Anlagen für den fließenden, also fahrenden Radverkehr, wie beispielsweise Radwege mit oder ohne Benutzungspflicht, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, aufgeweitete Radaufstellstreifen. Im weiteren Sinne können auch
Fahrradabstellanlagen mitgemeint sein.