Die
Ratifikation, auch
Ratifizierung, Substantivierung von
ratifizieren (von , ‚berechnet, gültig, rechtskräftig‘, und ‚machen, tun‘), ist ein
juristischer Fachbegriff. Er bezeichnet die
völkerrechtlich verbindliche Erklärung der Bestätigung eines abgeschlossenen
völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien. Diese geschieht durch das
Organ der jeweiligen Vertragspartei, das diese nach außen vertritt, in der Regel das jeweilige
Staatsoberhaupt; es verspricht damit feierlich, den Vertrag als bindend anzusehen, und gewährleistet die innerstaatliche Einhaltung. Darüber wird eine Ratifikationsurkunde erstellt. Bei zweiseitigen Verträgen wird diese dem Vertragspartner übergeben, bei multilateralen Verträgen können sie bei einer der beteiligten
Regierungen hinterlegt werden. Diese ist dann der
Depositar und wird im Vertrag bestimmt. Der Vertrag tritt regelmäßig mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden oder nach Ablauf einer daran gebundenen Frist in Kraft.