Das
Recht auf Entwicklung wurde 1986 von den
Vereinten Nationen zu einem „unveräußerlichen Menschenrecht“ erklärt, „kraft dessen alle Menschen und Völker Anspruch darauf haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, in der alle
Menschenrechte und
Grundfreiheiten voll verwirklicht werden können, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen.“