Rechtsfortbildung


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Rechtsfortbildung
Unter Rechtsfortbildung wird eine über die Gesetzesauslegung hinausgehende Form der angewandten Rechtswissenschaft bezeichnet, mit der geltendes Recht geschaffen wird. Sie vollzieht sich oft am Leitfaden des Gleichheitssatzes. Regelmäßig wird die Rechtsfortbildung von Gerichten vorgenommen, sodass der Begriff eng mit dem des Richterrechts verknüpft ist. Die richterliche Rechtsfortbildung steht im Spannungsfeld zwischen juristischem Aktivismus und richterlicher Selbstbeschränkung.

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