Rechtspflege im
materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw. durch seine Organe (der Rechtspflege) (
Behörden). Rechtspflege im
formellen Sinn ist der Sammelbegriff für sämtliche von den
Gerichten und von weiteren
Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten. Rechtspflege ist
im weiteren Sinne Sorge für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen.