Das
Bergregal, auch
Bergwerksregal, ist das
Verfügungsrecht über die ungehobenen
Bodenschätze. Historisch zählte es zu den
Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit). Neben dem Bergregal galt auch das
Münzregal als wichtiges landesherrliches Privileg und war eine Folge aus dem Bergregal.