Die
Reichsacht war eine im Mittelalter vom König beziehungsweise vom Kaiser, in der
Frühen Neuzeit vom König oder vom Kaiser unter Mitwirkung der Reichsgerichte und der Kurfürsten verhängte
Ächtung (Fried- und Rechtloserklärung) vor allem bei Ladungs- oder Urteilsungehorsam, die sich auf das ganze Gebiet des
Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erstreckte.