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Reichsgericht (Österreich)
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Reichsgericht (Österreich)
Reichsgericht
war die Bezeichnung des
öffentlich-rechtlichen
Gerichtshofes der
im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder
Österreich-Ungarns
, der von 1869 bis 1919 bestand. Der Gerichtshof mit Sitz in
Wien
übte dem
Staatsgrundgesetz
von 1867 zufolge bereits einige jener Funktionen aus, die in der
Republik Österreich
vom
Verfassungsgerichtshof
wahrgenommen werden, wurde aber entsprechenden Vorschlägen zum Trotz nicht umfassend mit der Verfassungsgerichtsbarkeit betraut.
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