Die
Reichsregierung bestand in der
Weimarer Republik aus dem
Reichskanzler und den
Reichsministern. Der Reichspräsident wählte und ernannte den Reichskanzler und auf Vorschlag des Reichskanzlers die Reichsminister. Allerdings musste ein Mitglied der
Reichsregierung zurücktreten, wenn das Parlament dies verlangte.