Religionsführer (Iran)


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Religionsführer (Iran)
Der Oberste Religionsführer , ist laut Artikel 5 der iranischen Verfassung von 1979 das höchste Staatsamt im Iran. Er wird vom Expertenrat auf Lebenszeit gewählt. Im Verfassungstext erscheinen alternativ die Bezeichnungen „Führende Institution“ (, magham-e rahbari), und „Revolutionsführer“ (, rahbar-e enghelab).

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