Residentur (Kolonialgeschichte)


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Residentur (Kolonialgeschichte)
Der Ausdruck Residentur bezeichnet in der Verwaltungsgeschichte der deutschen Kolonien den Zuständigkeitsbereich eines Residenten, also eines ständigen Vertreters der Kolonialverwaltung beim Herrscher eines afrikanischen Gebietes unter ausländischer Oberherrschaft.

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