Retention (Recht)


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Retention (Recht)
Retention (lat. re-tenere = zurückbehalten) im Bereich der Rechtswissenschaften (Jurisprudenz) bedeutet, vom Recht Gebrauch zu machen, eine zu erbringende Leistung solange zurückzubehalten, bis ein Anspruch, eine Forderung, zur Erfüllung dieser Leistung erbracht ist (do ut des, lat. = ich gebe, damit du gibst oder quid pro quo: was für was?; Tauschgeschäfte).

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