Ein
Rundling (auch
Runddorf,
Rundlingsdorf) ist eine dörfliche
Siedlungsform, in welcher in der Frühzeit des
Landesausbaus zu deutschem Recht eine überwiegend
slawische Bevölkerung von einem örtlichen Grundherren in einem geplanten Vorgang angesiedelt oder neu zusammengefasst wurde, wobei die Höfe keil- oder sektorenförmig um einen runden oder ovalen Platz gruppiert sind, der bei der Anlage nur über einen Zugang verfügte.