Scheinselbständigkeit


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Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das ArbeitsrechtSozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit sich bringen. Relevant ist dies insbesondere bei freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Insofern gilt heute die Scheinselbständigkeit dem deutschen Gesetzgeber als eine Form der Schwarzarbeit.

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