Als
Schiffsingenieure werden die technischen Offiziere an Bord von
Seeschiffen bezeichnet, die mit der Leitung und Überwachung der Maschinenanlagen eines Schiffes betraut sind. Die Qualifizierung entspricht der internationalen Schiffsbesatzungsverordnung
STCW. Die Ansprüche für den Erwerb der Befähigungszeugnisse, auch
Patente genannt, regeln sich nach der im Schiff installierten Maschinenleistung, dem voraussichtlichen Fahrtgebiet und der angestrebten Stellung an Bord. Im technischen Zweig wird zwischen zwei Patentstufen entschieden. Dem Befähigungszeugnis für den technischen Dienst auf Schiffen mit allen Antriebsleistungen und Befähigungszeugnis für Schiffsmaschinisten: Technischer Dienst auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW.