Schlechtleistung ist ein
Rechtsbegriff aus dem
Schuldrecht und ein Unterfall der
Leistungsstörung. Eine Schlechtleistung liegt vor, wenn eine Leistung zwar erbracht wurde, diese aber qualitativ nicht der geschuldeten entspricht. Eine Schlechtleistung kann sowohl bei der Verletzung einer
Haupt- als auch
Nebenleistungspflicht vorliegen.