Der Begriff der
Schusswaffe ist ein Überbegriff, der alle Vorrichtungen einschließt, die etwas
verschießen, also
ballistische Geräte im weitesten Sinn, zu aggressiven oder defensiven Zwecken in Kampfhandlungen, zur Jagd, zur Tötung (Hinrichtung, Mord, Selbsttötung), zur
Injektion aus sicherer Entfernung, zur Signalgebung, zum Sport oder zu wissenschaftlichen Zwecken (z. B. Markierung, Vermessung). Hierin sind zum einen die
Feuerwaffen, zum anderen die mechanischen Schusswaffen (wie z. B.
Katapult,
Bogen (Ein Bogen ist lt. WaffG Deutschland keine Schusswaffe. Grund: Die Energie wird nicht dauerhaft gespeichert und über einen Abzug freigesetzt, wie z.B. bei der Armbrust. Wehrtechnisch gehören die Schusswaffen ihrerseits der Überkategorie der
Fernwaffen an.