Ein
Schutzpatron (von
lat.
patronus „Schutzherr, Anwalt“) ist nach
katholischem und
orthodoxem Verständnis ein
Heiliger, der in besonderer Weise um seine Fürsprache für ein bestimmtes Objekt, einen bestimmten Bereich, einen Beruf oder eine Tätigkeit angerufen wird. Dieses besondere Schutzverhältnis wird als
Patrozinium bezeichnet. Bei weiblichen Schutzheiligen verwendet man den Begriff
Schutzpatronin, seltener auch den lateinischen Ausdruck
Patrona.