Unter einem
Screenshot (männlich; von
engl. []; auch
Bildschirmfoto,
Bildschirmkopie,
Schnappschuss [bezeichnet auch spontan aufgenommene Fotografien], früher auch
Bildschirmabzug oder
Hardcopy) versteht man in der
EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon als
Rastergrafik. Die abgespeicherte Grafik selbst wird ebenfalls
Screenshot oder
Bildschirmfoto genannt. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine
Datei oder die
Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen
Drucker ausgegeben werden. Es handelt sich bei einem Screenshot also nicht um die Fotografie eines Bildschirms mittels einer
Kamera, was auch möglich ist. Screenshots können allerdings
Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.