Seearbeitsgesetz


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Seearbeitsgesetz
Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1).

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