Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle Handlungen an Menschen, die entweder an
Minderjährigen vorgenommen werden oder an erwachsenen, widerstandsunfähigen Personen (z. B. Kranke,
Behinderte, Hilfsbedürftige, Gefangene), wenn dies ohne deren Einverständnis geschieht. Im Kontext spezieller Behandlungs- und Betreuungsverhältnisse, z. B.
Psychotherapie, werden sexuelle Kontakte auch mit Einverständnis des Klienten als Missbrauch seitens des professionellen Helfers gewertet.