Spaltung ist ein
Rechtsbegriff des deutschen
Handelsrechts, der dem betriebswirtschaftlichen Tatbestand des
Spin out oder Spin off entspricht. Folgende Arten der Spaltung von
Unternehmen werden unterschieden:
Aufspaltung
Der bisherige
Rechtsträger wird aufgelöst. Das
Vermögen wird auf andere bestehende Rechtsträger übertragen (Aufspaltung durch Aufnahme) oder es werden neue Rechtsträger gegründet (Aufspaltung zur Neugründung; Abs. 1
UmwG).