Die
Spanische Verfassung von 1869 trägt die Bezeichnung
Demokratische Verfassung der Spanischen Nation (Constitución democrática de la nación española). Die Verfassung wurde nach dem Sturz der Königin Isabella II. von einer Verfassunggebenden Versammlung am 6. Juni 1869 beschlossen. Sie sah eine
konstitutionelle Monarchie vor.