Spiegelstrafe


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Spiegelstrafe
Als Spiegelstrafe wird eine Strafe bezeichnet, die das vorausgegangene Vergehen widerspiegelt oder auf gleiche Weise erwidert. Sie fügt einem Täter einen gleichartigen Schaden zu wie den, den er zugefügt hat, oder einen andersartigen Schaden, der auf seine Tat bezogen ist und deren Wiederholung unmöglich machen soll. Damit sind meist Körperstrafen gemeint wie das Handabhacken für Diebstahl (lat. punitio membri „Bestrafung an dem Körperteil, mit dem die Straftat begangen wurde“). Das zugrundeliegende Rechtsprinzip ist eine Sonderform der Talion. „Die Strafe selbst soll sagen, warum sie verhängt wird. Man kann solche Strafen, weil sie das Verbrechen widerspiegeln sollen, als spiegelnde Strafen bezeichnen.“

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