Die
Staatsanwaltschaft in Österreich vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege. Die Staatsanwaltschaft ist im Gegensatz zum
Richter eine weisungsgebundene Behörde, die dem
Bundesminister für Justiz untersteht. Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Führung des Ermittlungsverfahren und die Vertretung und Erhebung der Anklage im Strafverfahren. Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft sind im Staatsanwaltschaftsgesetz geregelt.