Staatsformmerkmale ist ein Begriff aus dem
Staatsrecht und der
allgemeinen Staatslehre. Im deutschen Staatsrecht sind die Synonyme
Staatsstrukturprinzip und
verfassungsgestaltende Grundentscheidung gebräuchlicher. Staatsformmerkmale sind solche Merkmale, die die elementaren Wesenszüge des
staatlichen Gemeinwesens definieren und die
Staatsform in ihren Grundzügen bestimmen.