Staatsinterventionismus beschreibt die in einer grundsätzlich
marktwirtschaftlich geordneten
Volkswirtschaft bestehende Neigung des Staates, in die Wirtschaft einzugreifen, zu „intervenieren“. Es geht dabei in erster Linie um Maßnahmen, die über die Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens (
Ordnungspolitik) hinausgehen und in die Wirtschaftsprozesse eingreifen (
Prozesspolitik). Staatsinterventionismus wird damit gerechtfertigt, dass der Markt nicht immer in der Lage sei, bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Vorstellungen (z. B. Vollbeschäftigung) zu verwirklichen.