Statistisches Landesamt


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Statistisches Landesamt
Die Statistischen Landesämter der Bundesländer erfüllen die Aufgaben der amtlichen Statistik in Deutschland gemeinsam und in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt. Die Durchführung von Statistiken ist entsprechend dem Staats- und Verwaltungsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 83 Grundgesetz grundsätzlich Sache der Bundesländer. Der Bund hat nach Art. 73 Nr. 11 Grundgesetz die ausschließliche Gesetzgebung für die „Statistik für Bundeszwecke“.

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