Der Oberbegriff
Straßenausstattung umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen an Straßen und Wegen, die der Regelung, Lenkung und Sicherung des
Straßenverkehrs dienen. Gesetzliche Grundlage für die Straßenausstattung bilden sowohl amtliche Verordnungen, wie etwa die Straßenverkehrsordnung, als auch
Straßenbauvorschriften.