Unter dem Begriff Straßenbauverwaltung sind in Deutschland alle Aufgaben zusammengefasst, die für den Bau, die Erhaltung, den Betrieb und die Verwaltung von Straßen notwendig sind. Verantwortlich für die Straßenbauverwaltung ist der jeweilige Baulastträger. Die Einstufung jeder Straße in Deutschland in Bundesautobahn, Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße und Gemeindestraße beinhaltet die Zuschlüsselung zu dem jeweiligen Baulastträger, föderal gegliedert in Bund, Bundesland, Kreis und Gemeinde.