Als Straßenpersonenverkehr (SPV) wird in Deutschland ein Teil des Öffentlichen Verkehrs bezeichnet. Er umfasst dabei alle öffentlichen Verkehrsformen im Landverkehr, die nicht auf dem nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) betriebenen Eisenbahnnetz erbracht werden. Neben Omnibus- und O-Bus-Verkehren zählen dazu auch Straßenbahnen und alle weiteren Bahnen, die dem Geltungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen, so zum Beispiel U-Bahnen und Bahnen besonderer Bauart wie die Wuppertaler Schwebebahn oder die SkyLine am Flughafen Frankfurt am Main. Neben allen Verkehrsmitteln des ÖPNV sind damit auch der Fernbusverkehr sowie Ausflugs- und sonstiger Gelegenheitsverkehr mit Bussen von diesem Begriff umfasst. Ebenso umfasst der Begriff den gesamten Gelegenheitsverkehr, der als Taxi- und Mietwagenverkehr abgewickelt wird.