Als
Strafrecht bezeichnet man im
Recht Deutschlands ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde
Rechtsgüter zu verletzen, sie sollen vielmehr zu einem rechtskonformen Verhalten gebracht werden. Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des
öffentlichen Rechts, in welchem für
schuldhaft begangenes
Unrecht teils schwerwiegende staatliche
Sanktionen vorgesehen sind.