Tatverdacht ist ein juristischer Fachausdruck aus dem Bereich des
Strafverfahrensrechtes und bezeichnet den Umstand, dass Organe der
Strafverfolgungsbehörden aufgrund bestimmter Anhaltspunkte (Indizien, Beweise) und Schlussfolgerungen annehmen, dass eine
Straftat begangen wurde. Der Tatverdacht kann sich gegen Unbekannt oder gegen eine bestimmte Person richten. Je nach
Beweislage ist der Verdacht unterschiedlich stark ausgeprägt und macht die betroffene Person entweder zum Tatverdächtigen oder zum Beschuldigten.