Teileigentum


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Teileigentum
Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört und ist in Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gesetzlich geregelt.

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