Teilzahlungsgeschäft (oder
Finanzkauf) ist im
Warenhandel eine Vereinbarung zwischen
Unternehmer und
Verbraucher, die Bezahlung des fälligen
Kaufpreises ausnahmsweise nicht sofort in einer Summe, sondern durch
Teilzahlung in mindestens zwei Zahlungsraten zu erbringen. Das Gesetz spricht nicht von Raten, sondern von Teilzahlungen. Hierbei handelt es sich um die in kleinere Teilbeträge aufgeteilte Gesamtsumme des Kaufpreises.