Das Bestehen der
Todesstrafe in den Vereinigten Staaten ist eines der national wie international kontroversesten Themen des Rechtssystems der
Vereinigten Staaten. Ihre Vollstreckung obliegt ebenso wie ihre Verhängung in den allermeisten Fällen den Bundesstaaten, da der Bund allein in Fragen der
Militärgerichtsbarkeit sowie in wenigen Strafangelegenheiten nach Bundesrecht über strafrechtliche Kompetenzen verfügt. Durch ein landesweites Vollstreckungsmoratorium wurden zwischen 1967 und 1976 keine Hinrichtungen vorgenommen.