Totalverweigerung


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Totalverweigerung
Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung, kurz TKDV, bezeichnet man in Deutschland die Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung, insbesondere des Militärdienstes (Wehrdienst) und aller denkbaren Ersatzdienste (Zivildienst). Damit geht die Totalverweigerung über das im deutschen Grundgesetz im gewährleistete Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hinaus.

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