Als
unerwünschte telefonische Werbung, auch
Cold Calls,
Kaltanrufe oder
Kaltakquise, gelten so genannte
Initiativ-Anrufe durch
Unternehmen gegenüber Privatpersonen. Derartige, vom Angerufenen nicht ausdrücklich genehmigte Anrufe werden in Deutschland durch das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt.