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Urheberrecht (Deutschland)
Deutschsprachige Wikipedia - Die freie Enzyklopädie
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Urheberrecht (Deutschland)
Das
Urheberrecht
der
Bundesrepublik Deutschland
ist der Teil der Rechtsordnung, der das
Recht des Urhebers
an seinen
Werken
schützt. Als
objektives Recht
umfasst es die Summe der
Rechtsnormen
der
Bundesrepublik Deutschland
, die das Verhältnis des
Urhebers
und seiner
Rechtsnachfolger
zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des
subjektiven Rechts
. Es ist schwerpunktmäßig in dem
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
aus dem Jahre 1965, dem
Wahrnehmungsgesetz (WahrnG)
und dem
Verlagsgesetz (VerlG)
kodifiziert
. Es stellt das Pendant zum
gewerblichen Rechtsschutz
(z. B. dem
Patent-
und
Markenrecht
) dar und ist dem
deutschen Privatrecht
zuzuordnen. Während durch das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes Ergebnisse geistigen Schaffens (sog.
Immaterialgüter
) auf gewerblichem Gebiet geschützt sind, schützt das deutsche Urheberrecht solche auf kulturellem Gebiet.
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