Das deutsche
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz regelt die Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten oder Vergütungsansprüchen, die sich aus dem
Urheberrechtsgesetz ergeben, für Rechnung mehrerer
Urheber durch
Verwertungsgesellschaften. Die bekannteste derartige Verwertungsgesellschaft ist die
GEMA.