Veräußerung ist die Weggabe eines Gegenstandes in das Eigentum eines anderen. In aller Regel werden unter den Begriff der Veräußerung sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kaufvertrag) als auch das der Erfüllung der Verpflichtung dienende Verfügungsgeschäft (z. B. Übergabe, Auflassung, Forderungsabtretung) gefasst. (siehe auch: Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Deutschen Zivilrecht)