Eine
Verfügung von Todes wegen ist eine Anordnung, die eine (oder mehrere) natürliche
Person(en) für den bedingt aufschiebenden Fall ihres Todes trifft (treffen). Die Verfügung wird also erst nach ihrem Tod, bzw. nachdem sie für tot erklärt wurde(n), wirksam. Darin werden häufig Vermögensübergänge geregelt.