Die
Verfassungsgerichtsbarkeit prüft die Vereinbarkeit oder Verfassungsmäßigkeit von
Hoheitsakten, insbesondere
Gesetzen, mit der jeweiligen
Verfassung. Sie hat dabei die Möglichkeit, solche Akte als
verfassungswidrig zu erklären. Die Folgen einer solchen Erklärung sind vom jeweiligen
Rechtskreis abhängig.