Die
Verleihung, auch
Beleihung,
Belehnung oder
Bestätigung genannt, ist ein hoheitlicher Akt, den im
Bergbau das
Bergamt durchführt. Der Begriff als solcher stammt noch aus dem alten
Bergrecht. Bei der Verleihung wird dem
Muter das
Bergwerkseigentum verliehen. Dadurch erhält der Muter das Recht, sich die
Mineralien und
Bodenschätze im verliehenen
Grubenfeld anzueignen. Durch die Verleihung wird in der Regel ein zeitlich unbegrenztes Recht zur Gewinnung des jeweiligen Bodenschatzes im verliehenen Feld zugesprochen.