Die „
Verordnung (EU) Nr. 216/2008 vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“ ist die Grundlage des gemeinschaftlichen europäischen
Luftrechts und zugleich die zentrale
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der
Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Als
Verordnung der EU ist sie unmittelbar geltendes Recht. Andere Bezeichnungen sind
Basic-Regulation oder
EASA-Grundverordnung.