Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes


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Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes
Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 schränkte wenige Tage nach der Ernennung Adolf Hitlers zum deutschen Reichskanzler die Versammlungs- und Pressefreiheit weitgehend ein und erteilte dem der NSDAP angehörenden Reichsinnenminister Wilhelm Frick weitreichende Vollmachten.

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