Das
Verursacherprinzip (engl.
polluter pays principle) ist ein Grundsatz der Umweltpolitik und bedeutet, dass die volkswirtschaftlichen bzw. sozialen Kosten wirtschaftlicher Aktivitäten oder Unterlassungen von ihrem Verursacher zu tragen sind. Dagegen wird bei Kostenzuordnungsbetrachtungen wie im
Controlling, bei der
Kostenrechnung oder im
Steuerrecht meist vom „
Verursachungsprinzip“ gesprochen.