Die
Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das
Gerichtsverfahren vor den
Verwaltungsgerichten (
Verwaltungsprozessrecht) regelt. Die VwGO gliedert sich in die Teile Gerichtsverfassung (I.), Verfahren (II.), Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (III.), sowie Kosten und Vollstreckung (IV.). In Teil V befinden sich Schluss- und Übergangsbestimmungen.