Eine
Verwaltungsvorschrift (VwV, auch: VV), auch
Verwaltungsrichtlinie genannt, ist eine Anordnung, die innerhalb einer
Verwaltungsorganisation von einer übergeordneten Verwaltungs
instanz oder einem Vorgesetzten an nachgeordnete
Verwaltungsbehörden oder Bedienstete ergeht und deren Wirkbereich grundsätzlich auf das
Innenrecht der
Verwaltung beschränkt sein soll. Verwaltungsvorschriften beruhen auf dem
hierarchischen Aufbau der Verwaltung und regeln so
von oben nach unten Einzelheiten der Tätigkeit nachgeordneter Verwaltungsbehörden. Sie sind Rechtsvorschriften und grundsätzlich – mangels
Außenwirkung – keine auf den Bürger unmittelbar wirkenden
Rechtsnormen. Da Verwaltungsvorschriften häufig auch norminterpretierende Auslegungen anordnen, können sie im konkreten Einzelfall jedoch in der Ausgestaltung eines konkreten Verwaltungsaktes oder durch die Ablehnung eines
beantragten Verwaltungsaktes auch Außenwirkung entfalten.