Verwarnung (Recht)


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Verwarnung (Recht)
Eine Verwarnung ist eine Ahndung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach  §§ 56 ff.]des deutschen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Sie kann mit oder ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes verbunden sein ( OWiG). Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

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